Henrik Hartmann
Herrn Rechtsanwalt Henrik Hartmann ist Fachanwalt für
- Baurecht und Architektenrecht
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
- Gestaltung von Bau-, Werk- und Architektenverträgen und AGB bzw. besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.
- Begleitende Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei der Abwicklung von Hausbau- und sonstigen Werk- bzw. Architektenverträgen, ggf. auch unter Hinzuziehung von technischen Sachverständigen.
- Beratung bei Vorliegen von Rechts- oder technischen Mängeln.
- Bei Rechnungsprüfungsfragen (Abschlagsrechnung / Schlußrechnung) inkl. Fragen zu Abzügen wie Skonto, Rabatt, etc., Mehr- oder Mindermengen.
- Bei Leistungs- oder Zahlungsverzug.
- Bei Fragen zu Aufmass und Abnahme bzw. Fertigstellungsbescheinigungen.
- Bei Honorarfragen des Architekten, Ingenieurs oder Tragwerksplaners (Statiker).
- Bei Bauhandwerkersicherungen (Sicherung nach § 648 a BGB, Bauhandwerkersicherungshypothek)
- Bei allen sonstigen typischen und untypischen bauvorbereitenden oder -abwicklungsbedingten Problemstellungen, insbesondere bei Kündigung, Wandelung, Minderung, Haftungsfragen, Fragen der Verjährung, Haupt- oder Nebenpflichtverletzungen, etc..
II. Er ist ferner schwerpunktmäßig tätig im Mietrecht, d.h. Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht sowie Pachtrecht (auch Landpacht und Gaststättenverträge inklusive Bierlieferungsbezug) seit 1993.
- Gestaltung von Wohn-, Geschäftsraummiet- und Pachtverträgen nebst AGB.
- Begleitende Beratung und Vertretung von Mietern und Vermietern in allen Fragen rund um das Miet- oder Pachtrecht, z.B.
- Mietzins.
- Nebenkosten (Betriebskosten), Umlagevereinbarungen, Umlagefähigkeit, korrekte Berechnung, Prüffähigkeit.
- Wertsicherung.
- Kaution.
- Schönheitsrenovierung, Wirksamkeit von Schönheitsreparatur-Klauseln, Umfang, richtige Vorgehensweise.
- Instandhaltung und Instandsetzung, Kleinreparatur.
- Befristete oder unbefristete Vertragsverhältnisse.
- Kündigungen aller Art, z.B. bei Zahlungsverzug, Eigenbedarf, etc.
- Mängel aller Art, z.B. Feuchtigkeit, Spax oder Schimmelpilz, Minderung, Zurückbehaltungsrecht
- Schadensersatz.
- Modernisierungsmaßnahmen.
- Rückbauverpflichtungen.
III. Außerdem ist er tätig im Handelsvertreterrecht (z.B. Provisionen, Berechnung Ausgleichsanspruch, Buchauszug) und im Maklerrecht.
Fachanwalt:
Fortbildungsgarantie
Die Fachanwaltschaften verpflichten jeden einzelnen Fachanwalt zur ständigen Fortbildung, die Jahr für Jahr gegenüber der Rechtsanwaltskammer Freiburg nachgewiesen werden muss. Wird dieser Nachweis nicht geführt, kann der Fachanwaltstitel wieder entzogen werden. Die ständige Weiterbildung des Fachanwalts ist dadurch zum Nutzen des Mandanten garantiert.
Gerichtsvertretung:
Herr Rechtsanwalt Hartmann gewährleistet im Bedarfsfall eine umsichtige, nachdrückliche und vor allem erfahrene Gerichtsvertretung. Er führt Sie ferner durch ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren bzw. Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren (vorläufiger Rechtsschutz).
Herr Hartmann tritt, wie auch die anderen Kollegen der Kanzlei, als gerichtlicher Vertreter im wesentlichen an folgenden Gerichten auf:
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Landgericht Offenburg
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Landgericht Baden-Baden
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Landgericht Freiburg
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Landgericht Karlsruhe
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Kammern Freiburg
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Arbeitsgericht Offenburg
- Landesarbeitsgericht Freiburg
- Verwaltungsgericht Freiburg
- Sozialgericht Freiburg
und an folgenden Amtsgerichten:
- Amtsgericht Offenburg
- Amtsgericht Lahr
- Amtsgericht Gengenbach
- Amtsgericht Kehl
- Amtsgericht Achern
- Amtsgericht Bühl
- Amtsgericht Baden-Baden
- Amtsgericht Wolfach
- Amtsgericht Ettenheim
- Amtsgericht Kenzingen
- Amtsgericht Freiburg
- Amtsgericht Rastatt
- Amtsgericht Karlsruhe
Herr Rechtsanwalt Hartmann ist aber auch an allen anderen deutschen Amts- und Landgerichten und am Oberlandesgericht Karlsruhe zugelassen.
Herr Rechtsanwalt Hartmann ist:
Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins e.V.
Mitglied des Anwaltsvereins Offenburg e.V.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied der ARGE Baurecht
Mitglied des Institus für Baurecht Freiburg i.Br. e.V.
Mitglied des Anwaltsvereins Offenburg e.V.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied der ARGE Baurecht
Mitglied des Institus für Baurecht Freiburg i.Br. e.V.
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV
Lebenslauf
- Geb. 1962
- Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Offenburg 1982
- Wehrdienst Fallschirmjägerbat. 251 Calw bis 1984
- Studium an der Albert-Ludwig Universität/Referendariat am Landgericht Offenburg bis 1993
- Als Anwalt zunächst tätig in der Freiburger Kanzlei Pohl-Sitzler & Partner, ab 1994 in der Kanzlei Hartmann, Czelinski u. Koll.
- Verheiratet seit 1995, eine Tochter geb. 1996
- Sozius seit 1999
- Ehrenamtliche Tätigkeit für den SV Oberschopfheim als Jugendbetreuer seit 2005
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2005
- Fachanwalt für Miet - und Wohnungseigentumsrecht seit 2008

Kontaktdaten
weitere Anwälte: