Betriebsübergang
Nach § 613a Abs. 6 BGB muss ein Mitarbeiter umfassend über die Folgen eines bevorstehenden Betriebsübergangs aufgeklärt werden, damit er verlässliche Informationen zur Verfügung hat, ob er zum neuen Betriebsinhaber wechseln oder doch lieber beim alten Arbeitgebe
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