Ausschluss aus dem Betriebsrat
Ein Betriebsratsvorsitzender hatte zu privaten Zwecken ihm von dritter Seite aus in den Betrieb geschickte e-mails mit teils sexuellen bzw. pornografienahen Inhalten in nicht unbeträchtlicher Zahl an Betriebsangehörige und Freunde und Bekannte weitergeleitet, obwohl
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