Internet für den Betriebsrat?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Beschluss vom 20.1.2010 entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen kann, wenn
- er bereits über einen PC verfügt,
- im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist,
- die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und
- der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 -
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