Nachteilsausgleich
Vorbemerkung: Ein Nachteilsausgleich(sanspruch) gem. § 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kommt - als Abfindungsanspruch - u. a. dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber kündigt und trotz einer wesentlichen Änderun
...Vorbemerkung: Ein Nachteilsausgleich(sanspruch) gem. § 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kommt - als Abfindungsanspruch - u. a. dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber kündigt und trotz einer wesentlichen Änderun
...