Rückzahlung von Fortbildungskosten
In seiner Entscheidung vom 14.1.2009 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dass Klauseln in Rückzahlungsvereinbarungen bei vom Arbeitgeber bezahlten Fortbildungen, die den Mitarbeiter übermässig binden, insgesamt unwirksam sind, also nicht
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