Gratifikationen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hatte es mit der Klage eines Mitarbeiters auf Zahlung von Weihnachtsgeld zu tun, der bereits seit 1963 ohne schriftlichen Arbeitsvertrag für das Unter
Böse Falle. Ein Arbeitgeber hatte seinen Betriebsrentnern über mehr als zehn Jahre jeweils mit den Versorgungsbezügen für den Monat November ein Weihnachtsgeld von zunächst 500,00 DM und später
