Fortsetzung der Parkettstäbe-Rechtsprechung (s.u.)
Die Parkettstäbe-Entscheidung des BGH wurde bislang so verstanden, dass dem Käufer fehlerhafter Parkettstäbe im Wege der Nacherfüllung zwar nicht die Neueinbaukosten (jedenfalls nicht ohne Verschulden), aber wenigstens die Ausbaukosten ersetzt werden müssen.
Nach deutschem Recht sind, wie der BGH jetzt betont, die Ausbaukosten ebenfalls nicht zu ersetzen, sofern nicht ein verschuldensabhängiger Schadensersatzanspruch besteht.
BGH, Beschluss vom 14.01.2009 - VIII ZR 70/08
vorhergehend:
OLG Frankfurt am Main, 14.02.2008 - 15 U 5/07
OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 15 U 5/07
LG Kassel, 24.11.2006 - 4 O 1248/06
Richtlinie 1999/44/EG Art. 3 Abs. 2, 3
Nach deutschem Recht sind, wie der BGH jetzt betont, die Ausbaukosten ebenfalls nicht zu ersetzen, sofern nicht ein verschuldensabhängiger Schadensersatzanspruch besteht.
BGH, Beschluss vom 14.01.2009 - VIII ZR 70/08
vorhergehend:
OLG Frankfurt am Main, 14.02.2008 - 15 U 5/07
OLG Frankfurt, 14.02.2008 - 15 U 5/07
LG Kassel, 24.11.2006 - 4 O 1248/06
Richtlinie 1999/44/EG Art. 3 Abs. 2, 3
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