Erbrechtsreform
Die Reform des Erb- u. Verjährungsrechtes gilt ab 01.01.10.
Die wichtigsten Punkte der Reform im Einzelnen:
- Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
- Maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe
- Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsan
