Befristung Unterhalt
OLG Karlsruhe 5. Familiensenat Freiburg zur Befristung des nachehelichen Unterhalts nach 33-jähriger Ehe und festgestellten ehebedingten Nachteilen in der Erwerbsbiografie (ca. 400,00 €): keine Befristung trotz durchgeführten Renten- u. güterrechtlichem Ausgleich und bei eigenem Nettoeinkommen von etwa 1.350,00 €. Allenfalls kommt Herabsetzung in Betracht.
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