Nichtigkeit
- Wenn im Ehevertrag ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kompensationslos vereinbart wird und die Ehefrau bei Abschluss des Vertrages schwanger ist, ist der Vertrag nach § 138 S. 1 BGB nichtig. Die Ehegatten haben bewusst in Kauf genommen, dass die Frau wegen Ki
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