Zuwendung Dritter
Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu qualifizieren. Auf sie sind die Gr
Zuwendungen von Schwiegereltern - erfolgen sie um der Ehe des eigenen Kindes wegen, sind das unentgeltliche Schenkungen. Auf sie sind die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendba
