Krankheitsunterhalt
Eheschließung 1990 - keine Kinder. Scheidungsantrag 2004. Ehefrau - 39 Jahre alt - gelernte Bürokauffrau. Seit 1993 erkrankt; seit 2005 EU-Rente, ehebedingte Nachteile sind nicht festzustellen. Ehed
Beim Krankheitsunterhalt kann sich ein ehebedingter Nachteil deshalb ergeben, weil eine Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung und Haushaltstätigkeit aufgegeben worden ist und deswegen die Vorausset
- Der nacheheliche Unterhalt nach § 1578 b BGB beschränkt sich nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität.
