Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Vorher Abmahnung?
a) Die fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrags wegen Zahlungsverzugs ist nicht illoyal verspätet, wenn der Mieter nicht darauf vertrauen durfte, der Vermieter werde den Mietrückstand hinnehmen und bei einem weiteren Anstieg des Rückstands von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
b) Die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung.
(Nichtamtliche Leitsätze)
BGH
Entscheidungsdatum: 11.03.2009
Aktenzeichen: VIII ZR 115/08
Dokumenttyp: Urteil
b) Die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung.
(Nichtamtliche Leitsätze)
BGH
Entscheidungsdatum: 11.03.2009
Aktenzeichen: VIII ZR 115/08
Dokumenttyp: Urteil
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