Nachträgliche Individualvereinbarung bei unwirksamer Klausel
Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach §307 Abs.1 Satz1 BGB noch wird sie gemäß §139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst.
BGH
Entscheidungsdatum: 14.01.2009
Aktenzeichen: VIII ZR 71/08
Dokumenttyp: Urteil
Die Entscheidung besagt, dass der Mieter auch dann zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, wenn zwar die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, die Parteien sich aber später gesondert darauf verständigen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen soll.
BGH
Entscheidungsdatum: 14.01.2009
Aktenzeichen: VIII ZR 71/08
Dokumenttyp: Urteil
Die Entscheidung besagt, dass der Mieter auch dann zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, wenn zwar die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, die Parteien sich aber später gesondert darauf verständigen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen soll.
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