Unwirksame Quotenklausel = Renovierungsklausel insgesamt unwirksam?
1. Eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Wohnraummieter.
2. Vornahmeklauseln mit flexiblen Renovierungsfristen sind auch bei unrenoviert überlassenen Wohnungen wirksam.
BGH 8. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 18.11.2008
Aktenzeichen: VIII ZR 73/08
Dokumenttyp: Beschluss
Diese Entscheidung besagt folgendes:
1. Die sogenannten "Quotenklauseln", die besagen, dass der Mieter, auch wenn die Wohnung bei Auszug an sich noch nicht renovierungsbedürftig ist, der Mieter trotzdem eine anteilige, genau festgesetzten Quote an den gesamten Renovierungskosten zu übernehmen hat., sind in den allermeisten Fällen unwirksam.
Die Unwirksamkeit einer solchen Quotenklausel bedeutet allerdings nicht, dass damit die gesamte Renovierungsklausel, wonach der Mieter grundsätzlich die Renovierung zu übernehmen hat, unwirksam ist. Von der Unwirksamkeit betroffen ist nur diese Quotenklausel.
2. Außerdem sind Klauseln, die dem Mieter die Renovierungslast aufzuerlegen, nicht deswegen unwirksam, weil der Mieter eine unrenovierte Wohnung übernommen hat.
2. Vornahmeklauseln mit flexiblen Renovierungsfristen sind auch bei unrenoviert überlassenen Wohnungen wirksam.
BGH 8. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 18.11.2008
Aktenzeichen: VIII ZR 73/08
Dokumenttyp: Beschluss
Diese Entscheidung besagt folgendes:
1. Die sogenannten "Quotenklauseln", die besagen, dass der Mieter, auch wenn die Wohnung bei Auszug an sich noch nicht renovierungsbedürftig ist, der Mieter trotzdem eine anteilige, genau festgesetzten Quote an den gesamten Renovierungskosten zu übernehmen hat., sind in den allermeisten Fällen unwirksam.
Die Unwirksamkeit einer solchen Quotenklausel bedeutet allerdings nicht, dass damit die gesamte Renovierungsklausel, wonach der Mieter grundsätzlich die Renovierung zu übernehmen hat, unwirksam ist. Von der Unwirksamkeit betroffen ist nur diese Quotenklausel.
2. Außerdem sind Klauseln, die dem Mieter die Renovierungslast aufzuerlegen, nicht deswegen unwirksam, weil der Mieter eine unrenovierte Wohnung übernommen hat.
Anwälte die für diesen Tätigkeitsschwerpunkt spezialisiert sind: