Verbraucherrecht
Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Ve
Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut obliegt es dem Verkäufer, die verkaufte Sache (hier: Kühlschrank [Rs. C-87/09] bzw. Bodenfliesen [Rs. C-65/09]) wieder auszubauen, w
Dem Unternehmer ist eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der bis zum 31. 3. 2008 geltenden Fassung (BGBl. 2004 I, S. 3102) jede
