Erweiterer Bestandsschutz bei Zulassung gebietsfremder Nutzung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg hat sich in einem Urteil vom 29.10.2008 (3 S 1318/07) mit den Anforderungen des Abwägungsgebotes im Rahmen der Ausübung des Planungsermessens der Gemeinde bei Erlass eines Bebauungsplanes auseinadergesetzt. Das Gericht hat entschieden, dass sich die Anforderungen des Abwägungsgebotes sowohl auf den Abwägungsvorgang als auf das Abwägungsergebnis beziehen. Dabei ist gemäß § 214 III 1 BauGB auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan abzustellen. Festsetzungen nach § 1 X BauGB setzen zunächst zwingend voraus, dass überhaupt gebietsfremde Nutzungen vorhanden sind.
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