dauerhafte Zuweisung zu einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich in einem Beschluss vom 19.03.2009 mit den Voraussetzungen einer dauerhaften Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG auseinander gesetzt (VGH Baden-Württemberg, Az.: 4 S 3311/08).Das Gericht stellt fest, dass die dauerhafte Zuweisung einer Tätigkeit be einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG voraussetze, dass die zugewiesene Tätigkeit dem statusrechtlcen Amt des Beamten entspreche. Es bestehen - in dem konkreten Fall- gravierende Bedenken dagegen, das die dem Antragsteller zugewiesene Tätigkeit bei der VCS als Service Center Agent amtsangemessen sei.
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